Strahlenschutz im Herzkatheterlabor: Leitlinie (DGK)
📋Auf einen Blick
- •Der Grenzwert für die Augenlinsendosis wurde drastisch von 150 auf 20 mSv/Jahr gesenkt.
- •Die Hinzuziehung eines Medizinphysikexperten (MPE) ist für interventionelle Röntgenanlagen verpflichtend.
- •Für beruflich strahlenexponierte Personen wird eine neue persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) eingeführt.
- •Ein Dosismanagementsystem (DMS) wird zur Erfüllung der neuen Dokumentations- und Meldepflichten dringend empfohlen.
- •Bedeutsame Vorkommnisse (z. B. starke Dosisüberschreitungen) müssen unverzüglich der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Hintergrund
Zum 01.01.2019 trat eine neue Strahlenschutzgesetzgebung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG und Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) in Kraft. Dieses Addendum der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) aktualisiert die Leitlinie zum Betrieb von Herzkatheterlaboren und Hybrid-Operationssälen entsprechend der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Personeller und betrieblicher Strahlenschutz
- Strahlenschutzregister: Die alte Strahlenpassnummer wird durch eine neue persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) ersetzt, die vom Strahlenschutzverantwortlichen beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragt werden muss.
- Strahlenschutzbeauftragter (SSB): Die Position wird durch einen gesetzlichen Kündigungsschutz gestärkt.
- Medizinphysikexperte (MPE): Die Hinzuziehung eines MPE (meist Masterabschluss in Physik/Medizinphysik) ist für den Betrieb einer Röntgenanlage für Interventionen zwingend erforderlich. Er verantwortet Dosimetrie, Optimierung des Strahlenschutzes und Qualitätssicherung.
Dosisgrenzwerte
Während die Ganzkörper- und Hautdosis unverändert bleiben, wurde der Grenzwert für die Augenlinse drastisch gesenkt. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der konsequenten Nutzung von Bleiglasscheiben und Bleiglasbrillen.
| Expositionsart | Alter Grenzwert | Neuer Grenzwert |
|---|---|---|
| Ganzkörperdosis | 20 mSv/Jahr | 20 mSv/Jahr |
| Hautdosis | 500 mSv/Jahr | 500 mSv/Jahr |
| Augenlinsendosis (Kategorie A) | 150 mSv/Jahr | 20 mSv/Jahr |
| Augenlinsendosis (Kategorie B) | 150 mSv/Jahr | 15 mSv/Jahr |
Diagnostische Referenzwerte (DRW)
Die DRW dienen als obere Richtwerte für das Dosis-Flächen-Produkt (DFP), die im Durchschnitt nicht ungerechtfertigt überschritten werden dürfen.
| Untersuchungsart | DRW (μGy × m²) |
|---|---|
| Koronarangiographie | 2.800 |
| Einzeitige PCI | 4.800 |
| Einzeitig PCI und Koronarangiographie | 5.500 |
| TAVI | 8.000 |
Meldewesen und Vorkommnisse
Die Erfassung der Strahlenexposition ist Pflicht. Die Installation eines Dosismanagementsystems (DMS) wird dringend empfohlen, da die praktische Umsetzung der Gesetzesvorgaben ohne ein solches System kaum möglich ist. Bedeutsame Vorkommnisse müssen der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden.
| Kriterium | Bedingung für Meldepflicht |
|---|---|
| Patientengruppe | Mittelwert der letzten 20 Untersuchungen >200% des DRW (nach initialer >300% Überschreitung) |
| Individuum (Diagnostik) | DFPgesamt > 20.000 cGy*cm² |
| Individuum (Therapie) | DFPgesamt > 50.000 cGy*cm² UND Hautschaden ≥2° innerhalb von 21 Tagen |
| Sonstige | Personenverwechslung, Körperteilverwechslung, unerwartete deterministische Wirkung |
Organisatorische Neuerungen
- Anzeigepflicht: Neue Röntgenanlagen müssen nun mit einer Frist von 4 Wochen (zuvor 2 Wochen) vor Inbetriebnahme der Aufsichtsbehörde angezeigt werden.
- Arbeitsanweisung: Muss ab 2019 für alle Untersuchungsarten erstellt werden, nicht mehr nur für häufige.
- Übergangsfristen: Für die Hinzuziehung eines MPE bei Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor 31.12.2018) gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022.
💡Praxis-Tipp
Tragen Sie im Herzkatheterlabor konsequent eine Bleiglasbrille und nutzen Sie die Bleiglasscheibe, da der Grenzwert für die Augenlinse auf 20 mSv/Jahr gesenkt wurde. Implementieren Sie zudem zeitnah ein Dosismanagementsystem (DMS), um die neuen gesetzlichen Meldepflichten praktikabel umzusetzen.