Diagnostik und Therapie der obstruktiven Schlafapnoe (NICE)
Hintergrund
Das obstruktive Schlafapnoe-/Hypopnoe-Syndrom (OSAHS) ist durch eine Verengung oder den Verschluss der oberen Atemwege waehrend des Schlafes gekennzeichnet. Laut der NICE-Leitlinie fuehrt dies zu verminderter Atmung (Hypopnoe) oder Atemstillstaenden (Apnoe), was den Schlaf stoert und zu uebermaessiger Schlaefrigkeit fuehren kann. Das Adipositas-Hypoventilationssyndrom (OHS) kombiniert Adipositas mit erhoehter Kohlendioxidkonzentration im Wachzustand und naechtlichen Atemstoerungen. Das COPD-OSAHS-Overlap-Syndrom beschreibt das gleichzeitige Auftreten von chronisch obstruktiver Lungenerkrankung und Schlafapnoe. Die Leitlinie betont, dass diese Erkrankungen erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualitaet, die kardiovaskulaere Gesundheit und die Fahrsicherheit haben koennen.
Empfehlungen
Gemaess der NICE-Leitlinie ist eine klinische Beurteilung auf OSAHS angezeigt, wenn mindestens zwei typische Merkmale wie Schnarchen, beobachtete Apnoen, unerholsamer Schlaf oder unerklaerliche Schlaefrigkeit vorliegen. Zur initialen Einschaetzung der Schlaefrigkeit empfiehlt die Leitlinie die Epworth-Sleepiness-Scale, weist jedoch darauf hin, dass diese nicht als alleiniges Kriterium fuer eine Ueberweisung dienen darf. Als diagnostisches Verfahren der ersten Wahl wird die haeusliche respiratorische Polygraphie empfohlen. Bei eingeschraenktem Zugang kann laut Leitlinie eine haeusliche Oximetrie erwogen werden. Fuer alle Schweregrade des OSAHS wird eine Lebensstilberatung empfohlen, die Gewichtsreduktion, Raucherentwoehnung und Schlafhygiene umfasst. Bei leichtem OSAHS mit alltagsrelevanten Symptomen sowie bei mittelgradigem bis schwerem OSAHS empfiehlt die Leitlinie den Einsatz von CPAP (Continuous Positive Airway Pressure) mit einem festen Druckniveau. Als Alternative kann laut aktuellem Expertenkonsens eine Auto-CPAP-Therapie erwogen werden. Wenn CPAP nicht toleriert wird, schlaegt die Leitlinie bei optimaler Zahngesundheit eine Unterkieferprotrusionsschiene vor. Bei OHS und schwerem OSAHS wird ebenfalls CPAP als Erstlinientherapie empfohlen, waehrend bei unzureichendem Ansprechen oder persistierender Hyperkapnie eine nicht-invasive Beatmung (NIV) in Betracht gezogen werden sollte. Die Leitlinie raet zudem, bei nasaler Kongestion eine zugrunde liegende Rhinitis abzuklaeren und entsprechend zu behandeln.
Kontraindikationen
Laut der NICE-Leitlinie sind semi-massgefertigte Unterkieferprotrusionsschienen bei Personen mit aktiver Parodontitis, unbehandelter Karies, wenigen oder keinen Zaehnen sowie bei generalisierten tonisch-klonischen Anfaellen moeglicherweise ungeeignet. Zudem warnt die Leitlinie davor, die Oximetrie als alleiniges Diagnoseinstrument bei Personen mit Herzinsuffizienz oder chronischen Lungenerkrankungen zu verwenden, da dies zu ungenauen Ergebnissen fuehren kann.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie empfiehlt, Personen mit Verdacht auf OSAHS bei der Ueberweisung an ein Schlaflabor prioritaer zu behandeln, wenn sie berufliche Fahrer sind, sicherheitsrelevante Taetigkeiten ausueben, schwanger sind oder an instabilen Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden.
Häufig gestellte Fragen
Die NICE-Leitlinie empfiehlt eine Abklaerung, wenn zwei oder mehr Symptome wie Schnarchen, beobachtete Apnoen, unerholsamer Schlaf, morgendliche Kopfschmerzen oder unerklaerliche Schlaefrigkeit vorliegen.
Gemaess der Leitlinie sollte Personen mit Verdacht auf OSAHS eine haeusliche respiratorische Polygraphie angeboten werden.
Laut Leitlinie wird zusaetzlich zur Lebensstilberatung eine CPAP-Therapie mit festem Druckniveau empfohlen.
Bei Unvertraeglichkeit der CPAP-Therapie kann nach aktueller Leitlinienempfehlung eine Unterkieferprotrusionsschiene erwogen werden, sofern die Zahngesundheit optimal ist.
Die Leitlinie empfiehlt als initiale Behandlung topische nasale Kortikosteroide oder Antihistaminika bei allergischer Rhinitis sowie topische nasale Kortikosteroide bei vasomotorischer Rhinitis.
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Quelle: NICE Guideline on Obstructive Sleep Apnoea (NICE, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.