Screening auf ungesunden Drogenkonsum: USPSTF-Leitlinie
📋Auf einen Blick
- •Ein Screening auf ungesunden Drogenkonsum wird für Erwachsene ab 18 Jahren empfohlen (Empfehlungsgrad B).
- •Das Screening soll ausschließlich durch gezielte Befragung erfolgen, nicht durch biologische Tests.
- •Voraussetzung für das Screening ist die Verfügbarkeit von Diagnostik, Therapie und angemessener Betreuung.
- •Für Jugendliche (12-17 Jahre) ist die Evidenz für eine Empfehlung derzeit unzureichend (I-Statement).
Hintergrund
In den USA berichten schätzungsweise 12 % der Erwachsenen (ab 18 Jahren) und 8 % der Jugendlichen (12 bis 17 Jahre) über einen ungesunden Konsum von verschreibungspflichtigen oder illegalen Drogen. Die USPSTF hat ihre Empfehlungen aus dem Jahr 2008 aktualisiert und bewertet den Nutzen eines routinemäßigen Screenings in der Primärversorgung.
Die Leitlinie richtet sich an Patienten in der Primärversorgung. Sie gilt nicht für Personen, bei denen bereits eine Drogenkonsumstörung diagnostiziert wurde oder die sich aktuell in Behandlung befinden bzw. dorthin überwiesen wurden.
Voraussetzungen und Methode
Das Screening bezieht sich explizit auf die gezielte Befragung (Anamnese) der Patienten und nicht auf die Testung biologischer Proben (wie Blut- oder Urintests).
Eine zwingende Voraussetzung für die Implementierung des Screenings ist, dass im jeweiligen Setting Dienstleistungen für eine genaue Diagnose, eine wirksame Behandlung und eine angemessene Betreuung angeboten oder vermittelt werden können.
Empfehlungen nach Altersgruppen
Die USPSTF spricht je nach Altersgruppe unterschiedliche Empfehlungen aus:
| Zielgruppe | Alter | Empfehlung | Empfehlungsgrad |
|---|---|---|---|
| Erwachsene | ab 18 Jahren (inkl. Schwangere und Postpartale) | Screening durch Befragung wird empfohlen. Moderater Nettonutzen. | B-Empfehlung |
| Jugendliche | 12 bis 17 Jahre | Evidenz unzureichend zur Beurteilung von Nutzen und Risiken. | I-Statement |
💡Praxis-Tipp
Führen Sie das Drogenscreening bei Erwachsenen als reine Befragung durch und verzichten Sie im Screening-Setting auf Laboruntersuchungen. Stellen Sie vorab sicher, dass Sie positiv gescreente Patienten an entsprechende Suchtberatungs- oder Therapiestellen anbinden können.