Qualitätsanforderungen in der Endoskopie: Leitlinie (AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Videotechnik (vorzugsweise HD) ist für Endoskope stark empfohlen.
- •Einmalprodukte dürfen nicht wiederverwendet werden.
- •Endoskopie-Einheiten sollten mindestens zwei Eingriffsräume vorhalten (2+1 System).
- •Eingriffsräume benötigen eine Mindestgröße von 30-35 m² (ohne Durchleuchtung) bzw. 40-45 m² (mit Durchleuchtung).
- •Die Personalbedarfsermittlung soll bevorzugt durch eine detaillierte Prozessmessung erfolgen.
Hintergrund
Die S2k-Leitlinie Qualitätsanforderungen in der gastrointestinalen Endoskopie (Version 2.0, Juli 2025) definiert die Standards für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im ambulanten und stationären Sektor. Die Empfehlungsgrade der Leitlinie werden wie folgt eingeteilt:
| Formulierung | Empfehlungsgrad | Konsensstärke |
|---|---|---|
| soll | Starke Empfehlung | Starker Konsens (> 95%) |
| sollte | Empfehlung | Konsens (> 75 – 95%) |
| kann | Offene Empfehlung | Mehrheitliche Zustimmung |
Apparative Voraussetzungen
Die technische Ausstattung ist maßgeblich für die diagnostische und therapeutische Qualität der Endoskopie.
- Videotechnik: Verwendete Endoskope sollen Videotechnik (vorzugsweise HD-Technik) aufweisen (Starke Empfehlung).
- Einmalendoskope: Es gibt derzeit keine ausreichenden validen Daten für eine generelle Empfehlung zum Einsatz von Einmalendoskopen. Ein Einsatz kann bei speziellen Risikokonstellationen (z. B. multiresistente Erreger) oder infrastrukturellen Besonderheiten individuell evaluiert werden.
- Instrumente: Einmalprodukte sollen nicht mehrfach verwendet werden (Starke Empfehlung).
Die Leitlinie listet typische Maße für Standardendoskope auf:
| Endoskop-Art | Länge (mm) | Außendurchmesser (mm) | Arbeitskanal (mm) |
|---|---|---|---|
| Gastroskop | 925 – 1100 | 4,9 – 12,8 | 1,5 – 6,0 |
| Koloskop | 1330 – 1750 | 9,8 – 15,0 | 2,8 – 4,2 |
| Enteroskop | 1520 – 2300 | 9,2 – 11,6 | 2,2 – 3,8 |
| Duodenoskop | 1235 – 1250 | 7,5 – 13,5 | 2,0 – 4,8 |
| Echoendoskop | 1050 – 1255 | 12,1 – 14,2 | 2,0 – 3,7 |
Räumliche Voraussetzungen
Endoskopische Eingriffe sollten in speziell dafür eingerichteten Räumlichkeiten stattfinden. Für eine Standard-Einheit (ab ca. 3.000 Untersuchungen/Jahr) hat sich das "2+1 System" bewährt (zwei Standardräume, ein variabler Raum/Notfallraum).
Raumgrößen und Ausstattung
| Raumtyp | Mindestgröße | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Eingriffsraum (ohne Durchleuchtung) | 30 – 35 m² | Ausreichend für Patient, Personal und Equipment |
| Eingriffsraum (mit Durchleuchtung) | 40 – 45 m² | Strahlenschutz nach Röntgenverordnung |
| Aufwachraum | ca. 7 m² pro Stellplatz | 3 Ruhestellplätze pro Endoskopie-Raum empfohlen |
Wichtige strukturelle Vorgaben für Eingriffsräume:
- Oberflächen: Fußböden sollen flüssigkeitsdicht verfugt, abwaschbar und desinfizierbar sein. Wände sollen bis mindestens 2 Meter Höhe abwaschbar sein (Starke Empfehlung).
- Klima/Lüftung: Eine ausreichende Frischluftzufuhr und Temperaturregelung soll vorhanden sein.
- Ergonomie: Monitore sollten auf Augenhöhe (z. B. Decken-Ampel) angebracht sein. Untersuchungsliegen sollen höhenverstellbar sein.
- Sicherheit: Kabel sollen in Kabelkanälen oder aus Deckenanschlüssen verlegt werden, um Arbeitsunfälle zu vermeiden (Starke Empfehlung).
- Notfall: Sämtliche technische Hilfsmittel zur Beherrschung kardio-respiratorischer Komplikationen sollen zur Verfügung stehen.
Weitere Raumstrukturen
- Aufbereitungsraum: Soll nach aktuellen KRINKO-Empfehlungen ausgestattet sein (Trennung in reine und unreine Zone).
- Wartebereich: Sollte in Bereiche für gehfähige und liegende Patienten getrennt sein.
- Sanitäranlagen: Separate Personaltoiletten sowie Umkleiden sollen vorhanden sein.
Personelle Ausstattung
Die Anforderungen an das Personal sind durch komplexe Interventionen und strenge Sedierungsrichtlinien gestiegen.
- Personalbedarfsermittlung: Für eine belastbare Kalkulation soll eine Prozessmessung oder eine Berechnung nach der "Arbeitsplatzmethode" durchgeführt werden (Starke Empfehlung). Die InEK-Kalkulation wird als unzureichend abgelehnt.
- Sedierung: Gemäß S3-Leitlinie ist zwingend eine zweite, nur für die Sedierung zuständige Person erforderlich.
- Prozessmessung: Hierbei sollen Faktoren wie Anzahl/Art der Leistungen, Zeitaufwand für Untersuchung und Rüstzeiten, Qualifizierungsmaßnahmen und Ausfallzeiten berücksichtigt werden.
💡Praxis-Tipp
Verlegen Sie Kabel in Endoskopieräumen konsequent in Kabelkanälen oder nutzen Sie Deckenampeln, um Stolperfallen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Nutzen Sie für die Personalbedarfsplanung die Prozessmessung statt veralteter InEK-Kalkulationen, um den tatsächlichen Aufwand (inkl. Sedierungsüberwachung) realistisch abzubilden.