Qualitätsanforderungen in der Endoskopie: Leitlinie (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Videotechnik (vorzugsweise HD) ist für Endoskope stark empfohlen.
  • Einmalprodukte dürfen nicht wiederverwendet werden.
  • Endoskopie-Einheiten sollten mindestens zwei Eingriffsräume vorhalten (2+1 System).
  • Eingriffsräume benötigen eine Mindestgröße von 30-35 m² (ohne Durchleuchtung) bzw. 40-45 m² (mit Durchleuchtung).
  • Die Personalbedarfsermittlung soll bevorzugt durch eine detaillierte Prozessmessung erfolgen.
Frage zu dieser Leitlinie stellen...

Hintergrund

Die S2k-Leitlinie Qualitätsanforderungen in der gastrointestinalen Endoskopie (Version 2.0, Juli 2025) definiert die Standards für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im ambulanten und stationären Sektor. Die Empfehlungsgrade der Leitlinie werden wie folgt eingeteilt:

FormulierungEmpfehlungsgradKonsensstärke
sollStarke EmpfehlungStarker Konsens (> 95%)
sollteEmpfehlungKonsens (> 75 – 95%)
kannOffene EmpfehlungMehrheitliche Zustimmung

Apparative Voraussetzungen

Die technische Ausstattung ist maßgeblich für die diagnostische und therapeutische Qualität der Endoskopie.

  • Videotechnik: Verwendete Endoskope sollen Videotechnik (vorzugsweise HD-Technik) aufweisen (Starke Empfehlung).
  • Einmalendoskope: Es gibt derzeit keine ausreichenden validen Daten für eine generelle Empfehlung zum Einsatz von Einmalendoskopen. Ein Einsatz kann bei speziellen Risikokonstellationen (z. B. multiresistente Erreger) oder infrastrukturellen Besonderheiten individuell evaluiert werden.
  • Instrumente: Einmalprodukte sollen nicht mehrfach verwendet werden (Starke Empfehlung).

Die Leitlinie listet typische Maße für Standardendoskope auf:

Endoskop-ArtLänge (mm)Außendurchmesser (mm)Arbeitskanal (mm)
Gastroskop925 – 11004,9 – 12,81,5 – 6,0
Koloskop1330 – 17509,8 – 15,02,8 – 4,2
Enteroskop1520 – 23009,2 – 11,62,2 – 3,8
Duodenoskop1235 – 12507,5 – 13,52,0 – 4,8
Echoendoskop1050 – 125512,1 – 14,22,0 – 3,7

Räumliche Voraussetzungen

Endoskopische Eingriffe sollten in speziell dafür eingerichteten Räumlichkeiten stattfinden. Für eine Standard-Einheit (ab ca. 3.000 Untersuchungen/Jahr) hat sich das "2+1 System" bewährt (zwei Standardräume, ein variabler Raum/Notfallraum).

Raumgrößen und Ausstattung

RaumtypMindestgrößeBesonderheiten
Eingriffsraum (ohne Durchleuchtung)30 – 35 m²Ausreichend für Patient, Personal und Equipment
Eingriffsraum (mit Durchleuchtung)40 – 45 m²Strahlenschutz nach Röntgenverordnung
Aufwachraumca. 7 m² pro Stellplatz3 Ruhestellplätze pro Endoskopie-Raum empfohlen

Wichtige strukturelle Vorgaben für Eingriffsräume:

  • Oberflächen: Fußböden sollen flüssigkeitsdicht verfugt, abwaschbar und desinfizierbar sein. Wände sollen bis mindestens 2 Meter Höhe abwaschbar sein (Starke Empfehlung).
  • Klima/Lüftung: Eine ausreichende Frischluftzufuhr und Temperaturregelung soll vorhanden sein.
  • Ergonomie: Monitore sollten auf Augenhöhe (z. B. Decken-Ampel) angebracht sein. Untersuchungsliegen sollen höhenverstellbar sein.
  • Sicherheit: Kabel sollen in Kabelkanälen oder aus Deckenanschlüssen verlegt werden, um Arbeitsunfälle zu vermeiden (Starke Empfehlung).
  • Notfall: Sämtliche technische Hilfsmittel zur Beherrschung kardio-respiratorischer Komplikationen sollen zur Verfügung stehen.

Weitere Raumstrukturen

  • Aufbereitungsraum: Soll nach aktuellen KRINKO-Empfehlungen ausgestattet sein (Trennung in reine und unreine Zone).
  • Wartebereich: Sollte in Bereiche für gehfähige und liegende Patienten getrennt sein.
  • Sanitäranlagen: Separate Personaltoiletten sowie Umkleiden sollen vorhanden sein.

Personelle Ausstattung

Die Anforderungen an das Personal sind durch komplexe Interventionen und strenge Sedierungsrichtlinien gestiegen.

  • Personalbedarfsermittlung: Für eine belastbare Kalkulation soll eine Prozessmessung oder eine Berechnung nach der "Arbeitsplatzmethode" durchgeführt werden (Starke Empfehlung). Die InEK-Kalkulation wird als unzureichend abgelehnt.
  • Sedierung: Gemäß S3-Leitlinie ist zwingend eine zweite, nur für die Sedierung zuständige Person erforderlich.
  • Prozessmessung: Hierbei sollen Faktoren wie Anzahl/Art der Leistungen, Zeitaufwand für Untersuchung und Rüstzeiten, Qualifizierungsmaßnahmen und Ausfallzeiten berücksichtigt werden.

💡Praxis-Tipp

Verlegen Sie Kabel in Endoskopieräumen konsequent in Kabelkanälen oder nutzen Sie Deckenampeln, um Stolperfallen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Nutzen Sie für die Personalbedarfsplanung die Prozessmessung statt veralteter InEK-Kalkulationen, um den tatsächlichen Aufwand (inkl. Sedierungsüberwachung) realistisch abzubilden.

Häufig gestellte Fragen

Ein Eingriffsraum ohne Durchleuchtung sollte mindestens 30-35 m² groß sein, ein Raum mit Durchleuchtung 40-45 m².
Nein, die Leitlinie spricht eine starke Empfehlung aus, Einmalprodukte nicht mehrfach zu verwenden.
Es sollten drei Ruhestellplätze pro Endoskopie-Raum bereitgehalten werden, wobei pro Stellplatz mit ca. 7 m² gerechnet wird.
Nein, es gibt derzeit keine generelle Empfehlung für Einmalendoskope. Der Einsatz sollte individuell bei speziellen Risikokonstellationen (z. B. multiresistente Erreger) geprüft werden.

Verwandte Leitlinien