Visuelle Wahrnehmungsstörungen: S2k-Leitlinie (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Visuelle Wahrnehmungsstörungen umfassen zentrale Störungen der Verarbeitung visueller Reize (Cerebral Visual Impairment, CVI).
  • Eine ausführliche ophthalmologische und neuropädiatrische Diagnostik ist bei Verdacht zwingend erforderlich.
  • Die objektive Refraktionsbestimmung bei Kindern muss zwingend in Zykloplegie erfolgen.
  • Bei syndromalen Erkrankungen (z.B. Down-, Turner-Syndrom) muss die visuelle Wahrnehmung explizit erfasst werden.
  • Die Therapieindikation leitet sich aus alltagsrelevanten Problemen ab, nicht allein aus testpsychologischen Ergebnissen.
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Hintergrund

Der Begriff der visuellen Wahrnehmungsstörung ist unscharf definiert und bisher nicht in den Klassifikationssystemen ICD-10 oder DSM-V verankert. Aktuell erfolgt die Kodierung meist unter ICD-10 F88 (Andere Entwicklungsstörungen). In den letzten Jahren hat sich der Begriff Cerebral Visual Impairment (CVI) etabliert, um zerebral bedingte Sehstörungen, die die visuelle Verarbeitung beeinträchtigen, von rein peripher verursachten Sehstörungen abzugrenzen.

Klassifikation visueller Störungen

Visuelle Wahrnehmungsstörungen lassen sich in elementare und komplexe Sehfunktionen sowie weitere Verarbeitungsstörungen unterteilen:

BereichFunktionMögliche Störung
Elementare SehfunktionenGesichtsfeldHemianopsie, Skotome
Sehschärfe / KontrastReduzierter Visus, Kontrastverlust
BlickbewegungenVisuelle Explorationsstörung
Komplexe SehfunktionenObjekte / GesichterAgnosie, Prosopagnosie
Räumliche BeziehungenRäumlich-perzeptive Störung
Visuelle AufmerksamkeitNeglect
Weitere VerarbeitungRäumliche KonstruktionRäumlich-konstruktive Störung

Ätiologie und assoziierte Syndrome

Zentral-visuelle Wahrnehmungsstörungen finden sich nach erworbenen Schädigungen (z.B. Schädel-Hirn-Trauma, Tumore), prä-/perinatalen Schädigungen (Frühgeburt, periventrikuläre Leukomalazie, Hypoxie) sowie bei genetischen Syndromen. Bei diesen Syndromen ist die visuelle Wahrnehmung explizit diagnostisch zu erfassen:

SyndromHäufige periphere StörungenHäufige zentrale Wahrnehmungsstörungen
Down-SyndromStrabismus, Nystagmus, KataraktVisuelle Aufmerksamkeit
Turner-SyndromStrabismus, Amblyopie, Rot-Grün-SchwächeVisuelle Raumwahrnehmung, Gesichterdiskrimination
Williams-Beuren-SyndromHyperopie, StrabismusVisuo-räumliche Wahrnehmung
Neurofibromatose Typ 1Optikus-Gliom, Lisch-KnötchenVisuo-räumliche Wahrnehmung, visuelles Gedächtnis

Auch bei Entwicklungsstörungen wie Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS oder Lese-Rechtschreib-Störungen (LRS) sollte der Status der Sehfunktionen immer erfasst und im Verlauf dokumentiert werden.

Diagnostik

Die Diagnostik muss interdisziplinär erfolgen und umfasst drei Säulen:

  • Ophthalmologische Basisdiagnostik: Zwingende Überprüfung von Sehschärfe, Augenstellung (Schielen) und Binokularfunktionen. Die objektive Refraktionsbestimmung muss in Zykloplegie erfolgen (z.B. mit Cyclopentolat).
  • Neurologische Diagnostik: Erfassung der Anamnese (prä-/peri-/postnatale Schädigungen), klinisch-neurologischer Status, ggf. VEP, EEG oder MRT zur Läsionssuche.
  • Neuropsychologische Diagnostik: Hypothesengeleitete Testung. Zunächst orientierende Verfahren (Screening), dann spezifische Tests für Objekt-, Gesichts- oder Raumwahrnehmung.

Therapie und Förderung

Die Therapieindikation leitet sich nicht allein aus testpsychologischen Ergebnissen ab, sondern aus alltagsrelevanten Problemen und dem Leidensdruck des Kindes.

Ophthalmologische Therapie

Die Behandlung von Schielen und Amblyopie ist fundamental für die normale Entwicklung der visuellen Wahrnehmung.

  • Refraktionsausgleich: Vollkorrektur bei hohen Werten (z.B. Hyperopie >+4 dpt im 1. Lebensjahr).
  • Okklusionstherapie: Abkleben des besseren Auges zur Förderung des amblyopen Auges. Je früher in der sensitiven Phase behandelt wird, desto effektiver kann die Sehschärfe angehoben werden.

Neuropsychologische und Ergotherapeutische Therapie

  • Zielsetzung: Verminderung von Alltagsbeeinträchtigungen. Ziele müssen nach der SMART-Regel formuliert werden und einen Bezug zum Alltag haben.
  • Setting: Empfohlen wird eine Therapie im Einzelsetting.
  • Strategie: Bei elementaren Störungen steht oft die Kompensation und Umfeldanpassung im Vordergrund. Bei komplexen Störungen hat sich der Einsatz metakognitiver Strategien bewährt. Eine regelmäßige Evaluation der Therapieeffekte nach 6-12 Monaten ist erforderlich.

💡Praxis-Tipp

Bestimmen Sie die objektive Refraktion bei Kindern zwingend in Zykloplegie (z.B. mit Cyclopentolat), da das starke Akkommodationsvermögen sonst zu falschen Werten führt. Eine Sehschärfenprüfung mit Kinderbildern oder Sehtestgeräten ist obsolet.

Häufig gestellte Fragen

Da ein spezifischer Code fehlt, erfolgt die Kodierung meist unter ICD-10 F88 (Andere Entwicklungsstörungen).
CVI steht für Cerebral Visual Impairment. Es bezeichnet zerebral bedingte Sehstörungen bei Kindern, die deutliche Auswirkungen auf die Entwicklung der visuellen Verarbeitung haben.
Für alle Kinder wird vom beginnenden 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr eine umfassende augenärztliche Grunduntersuchung empfohlen, auch wenn keine offensichtlichen Auffälligkeiten bestehen.
Häufig betroffen sind Kinder mit Down-Syndrom, Turner-Syndrom, Fragilem-X-Syndrom, Williams-Beuren-Syndrom und Neurofibromatose Typ 1.

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