VTE-Prophylaxe ab 16 Jahren: NICE-Leitlinie NG89

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Laut der NICE-Leitlinie NG89 sind im Krankenhaus erworbene venöse Thromboembolien (VTE) eine häufige und potenziell vermeidbare Komplikation. Die Leitlinie beschreibt, dass diese Fälle etwa 50 bis 60 Prozent aller VTE ausmachen und eine relevante Ursache für die Krankenhausmortalität darstellen. Gemäß den Experten von NICE ist eine routinemäßige Risikobewertung für alle stationären Patienten essenziell, um die Inzidenz von tiefen Venenthrombosen und Lungenembolien zu senken.

Empfehlungen

Die NICE-Leitlinie empfiehlt, bei allen Patienten so schnell wie möglich nach der Aufnahme eine Bewertung des VTE- und Blutungsrisikos durchzuführen. Laut Leitlinie soll eine pharmakologische Prophylaxe innerhalb von 14 Stunden nach der Aufnahmeentscheidung begonnen werden, sofern indiziert.

Mechanische Prophylaxe Gemäß NICE können Antithrombosestrümpfe oder intermittierende pneumatische Kompression (IPC) eingesetzt werden. Die Leitlinie rät dazu, Strümpfe mit einem Wadendruck von 14 bis 15 mmHg zu verwenden und diese täglich zur Körperpflege zu entfernen.

Medizinische Patienten Für akut erkrankte medizinische Patienten empfiehlt die Leitlinie niedermolekulares Heparin (NMH) als Mittel der ersten Wahl für mindestens 7 Tage.

Chirurgische und orthopädische Patienten Nach elektivem Hüft- oder Kniegelenkersatz nennt die Leitlinie verschiedene Optionen, darunter NMH, Aspirin (75 mg oder 150 mg), Rivaroxaban, Apixaban oder Dabigatranetexilat. Bei Fragilitätsfrakturen des Beckens oder der Hüfte wird laut NICE eine Prophylaxe für einen Monat mit NMH oder Fondaparinux empfohlen.

Schwangere und Wöchnerinnen Die Leitlinie empfiehlt, bei Schwangeren mit erhöhtem VTE-Risiko NMH in Betracht zu ziehen. Unter der aktiven Geburt ist die pharmakologische Prophylaxe laut NICE jedoch zu pausieren.

Kontraindikationen

Laut der NICE-Leitlinie dürfen Antithrombosestrümpfe bei bestimmten Begleiterkrankungen nicht angewendet werden. Als Kontraindikationen nennt die Leitlinie unter anderem:

  • Verdacht auf oder nachgewiesene periphere arterielle Verschlusskrankheit

  • Periphere Neuropathie oder andere sensorische Einschränkungen

  • Lokale Hauterkrankungen (z. B. Dermatitis, Gangrän oder frische Hauttransplantate)

  • Schwere Beinödeme oder ausgeprägte Deformitäten der Extremität

Zudem rät die Leitlinie davon ab, Patienten mit einem akuten Schlaganfall Antithrombosestrümpfe zur VTE-Prophylaxe anzubieten. Bei Krebspatienten, die mobil sind und keine zusätzlichen Risikofaktoren aufweisen, wird laut NICE ebenfalls von einer routinemäßigen Prophylaxe abgeraten.

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💡Praxis-Tipp

Ein praxisrelevanter Hinweis der NICE-Leitlinie ist, dass Heparine tierischen Ursprungs sind und dies für einige Patienten aus religiösen oder ethischen Gründen bedenklich sein kann. Es wird empfohlen, diese Bedenken proaktiv anzusprechen und gemeinsam mit dem Patienten geeignete Alternativen zu evaluieren.

Häufig gestellte Fragen

Laut NICE-Leitlinie wird empfohlen, das VTE- und Blutungsrisiko so schnell wie möglich nach der Aufnahme, spätestens jedoch bei der ersten fachärztlichen Beurteilung oder nach 12 Stunden in der Notaufnahme zu erfassen.

Die Leitlinie rät vom Einsatz von Antithrombosestrümpfen bei akutem Schlaganfall ab. Stattdessen wird empfohlen, bei immobilen Patienten eine intermittierende pneumatische Kompression (IPC) innerhalb von 3 Tagen nach dem Ereignis in Betracht zu ziehen.

Gemäß der Leitlinie wird für diese Patientengruppe eine pharmakologische VTE-Prophylaxe (vorzugsweise mit niedermolekularem Heparin) für mindestens 7 Tage empfohlen, sofern das Thromboserisiko das Blutungsrisiko übersteigt.

Laut NICE kann eine pharmakologische Prophylaxe erwogen werden, wobei Lebenserwartung, Blutungsrisiko und Patientenwunsch einzubeziehen sind. In den letzten Lebenstagen wird jedoch von einer VTE-Prophylaxe abgeraten.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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