Kognitive Beeinträchtigung: Screening-Leitlinie der USPSTF

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: USPSTF (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Demenz, auch als schwere neurokognitive Störung bezeichnet, ist laut der US Preventive Services Task Force (USPSTF) durch eine signifikante Verschlechterung in mindestens einem kognitiven Bereich definiert, welche die Unabhängigkeit einer Person bei alltäglichen Aktivitäten beeinträchtigt. Die Leitlinie hält fest, dass in den Vereinigten Staaten schätzungsweise 2,4 bis 5,5 Millionen Menschen von Demenz betroffen sind, wobei die Prävalenz mit zunehmendem Alter ansteigt. Die vorliegende Empfehlung der USPSTF aus dem Jahr 2020 richtet sich an in der Gemeinde lebende ältere Erwachsene ab 65 Jahren (einschließlich derer in betreuten Wohneinrichtungen), die keine erkennbaren Anzeichen oder Symptome einer kognitiven Beeinträchtigung aufweisen. Sie aktualisiert die vorherige Empfehlung aus dem Jahr 2014.

Empfehlungen

Die USPSTF hat die Evidenz für ein Screening auf kognitive Beeinträchtigungen (einschließlich leichter kognitiver Beeinträchtigungen sowie leichter bis mittelschwerer Demenz) bei asymptomatischen Erwachsenen ab 65 Jahren untersucht. Laut der Leitlinie reicht die aktuelle Evidenz nicht aus, um das Verhältnis von Nutzen und Risiken eines Screenings auf kognitive Beeinträchtigungen bei älteren Erwachsenen zu beurteilen. Die USPSTF stuft dies als ein "I statement" (unzureichende Evidenz) ein. Es kann daher gemäß der Task Force keine abschließende Empfehlung für oder gegen ein routinemäßiges Screening in dieser Patientengruppe ausgesprochen werden.

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💡Praxis-Tipp

Laut der USPSTF-Leitlinie bezieht sich die Feststellung der unzureichenden Evidenz ausschließlich auf das Screening von asymptomatischen Personen ab 65 Jahren und gilt nicht für die Abklärung bei bereits bestehenden oder erkannten Symptomen einer kognitiven Beeinträchtigung.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie richtet sich an in der Gemeinde lebende ältere Erwachsene ab 65 Jahren, die keine erkennbaren Anzeichen oder Symptome einer kognitiven Beeinträchtigung aufweisen.

Laut der USPSTF reicht die aktuelle Evidenz nicht aus, um das Verhältnis von Nutzen und Risiken eines Screenings auf kognitive Beeinträchtigungen zu bewerten (I statement). Es wird daher keine explizite Empfehlung dafür oder dagegen ausgesprochen.

Gemäß der USPSTF ist Demenz (oder schwere neurokognitive Störung) durch eine signifikante Verschlechterung in einem oder mehreren kognitiven Bereichen definiert, die die Unabhängigkeit bei alltäglichen Aktivitäten beeinträchtigt.

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Quelle: Screening for Cognitive Impairment in Older Adults: US Preventive Services Task Force Recommendation Statement. (USPSTF, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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