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NICE-Leitlinie NG142: Palliativversorgung und Betreuung am Lebensende

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf NICE Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Systematische Identifizierung von Patienten, die sich dem Lebensende nähern, mittels validierter Tools wie SPICT oder dem Gold Standards Framework.
  • Durchführung ganzheitlicher Bedarfsermittlungen (Holistic Needs Assessments) für Patienten und deren pflegende Angehörige.
  • Förderung der vorausschauenden Versorgungsplanung (Advance Care Planning) und Sicherstellung einer 24/7-Verfügbarkeit von multiprofessioneller Betreuung.
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Einleitung

Die NICE-Leitlinie NG142 befasst sich mit der Dienstleistungsbereitstellung für Erwachsene, die sich dem Lebensende nähern. Sie umfasst die Betreuung in den letzten Lebenswochen und -monaten, bei einigen Erkrankungen auch Jahren. Die klinische Versorgung in den allerletzten Lebenstagen wird in dieser Leitlinie nicht behandelt.

Definition: Annäherung an das Lebensende

KategorieBeschreibung
Fortgeschrittene ErkrankungenFortschreitende, unheilbare Krankheiten
Allgemeine GebrechlichkeitErhöhtes Sterberisiko innerhalb der nächsten 12 Monate bei Begleiterkrankungen
Akute KrisenBestehende Erkrankungen mit Risiko eines plötzlichen, tödlichen Verlaufs
Lebensbedrohliche EreignisseAkute Zustände durch plötzliche katastrophale Ereignisse

Wichtige Empfehlungen

1. Identifizierung und Bedarfsermittlung

Dienstleister sollten Systeme entwickeln, um Erwachsene am Lebensende frühzeitig zu identifizieren (z. B. Gold Standards Framework, Amber Care Bundle, SPICT). Sobald angenommen wird, dass sich eine Person dem Lebensende nähert, sollte eine anfängliche ganzheitliche Bedarfsermittlung (Holistic Needs Assessment) durchgeführt und dokumentiert werden. Auch die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen (Carers) sollten gemäß geltenden Gesetzen (Care Act 2014) erfasst werden.

2. Kommunikation und Informationsbereitstellung

Patienten sollten aktiv in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Es müssen Prozesse vorhanden sein, um den bevorzugten Informationsumfang und die Kommunikationsbedürfnisse (z. B. Dolmetscher, unterstützende Technologien) zu ermitteln und regelmäßig zu überprüfen.

3. Überprüfung der aktuellen Behandlung

Behandlungspläne sollten regelmäßig überprüft werden, um die Belastung durch wenig hilfreiche Behandlungen zu reduzieren. Der leitende Arzt sollte sicherstellen, dass der Patient die Möglichkeit hat, Änderungen zur Optimierung der Lebensqualität zu besprechen (z. B. Reduzierung unnötiger Routine-Termine oder das Absetzen nicht hilfreicher Therapien).

4. Vorausschauende Versorgungsplanung (Advance Care Planning)

Dienstleister sollten Richtlinien entwickeln, um sicherzustellen, dass allen Erwachsenen am Lebensende eine vorausschauende Versorgungsplanung angeboten wird. Eine Kopie dieses Plans sollte am Aufenthaltsort der Person (Zuhause, Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz) verfügbar sein.

5. Multiprofessionelle Betreuung und Koordination

Patienten sollten Zugang zu hochqualifizierten Gesundheits- und Sozialdienstleistern haben, die komplexe Pflegebedürfnisse erfüllen und Krisen minimieren können. Die Versorgung sollte über verschiedene Dienste hinweg koordiniert werden, idealerweise unterstützt durch elektronische Informationsaustauschsysteme, die für alle beteiligten Organisationen zugänglich sind.

6. Transfer zwischen Versorgungseinrichtungen

Es sollten Systeme entwickelt werden, die einen reibungslosen und schnellen Transfer zwischen Einrichtungen ermöglichen. Rettungsdienste und Akutversorger sollten eine vereinbarte Transferrichtlinie haben, damit Patienten schnell an den Ort verlegt werden können, an dem sie gepflegt werden und sterben möchten.

7. Außergeschäftliche Versorgung (Out-of-hours care)

Patienten und ihre Angehörigen sollten Zugang haben zu:

  • Einer 24/7 verfügbaren medizinischen Fachkraft mit Zugriff auf die Patientenakte und den vorausschauenden Versorgungsplan.
  • Einer speziellen Beratungs-Hotline für die Palliativversorgung außerhalb der regulären Arbeitszeiten.
  • Einem Apotheken-Notdienst mit Zugang zu Medikamenten für das Symptommanagement am Lebensende.

💡Praxis-Tipp

Stellen Sie sicher, dass eine Kopie des vorausschauenden Versorgungsplans (Advance Care Plan) physisch beim Patienten zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung aufbewahrt wird, damit Notfalldienste jederzeit darauf zugreifen können.

Häufig gestellte Fragen

Personen mit fortgeschrittenen, unheilbaren Krankheiten, allgemeiner Gebrechlichkeit mit hohem Sterberisiko in den nächsten 12 Monaten sowie Patienten mit Risiko für plötzliche, lebensbedrohliche Krisen.
Die Leitlinie nennt beispielhaft das Gold Standards Framework, das Amber Care Bundle und das Supportive and Palliative Care Indicators Tool (SPICT).
Sie umfasst den 24/7-Zugang zu einer medizinischen Fachkraft mit Aktenzugriff, eine spezielle Beratungs-Hotline und einen Apotheken-Notdienst für Palliativmedikamente.

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