Medizinisches Cannabis: NICE-Leitlinie NG144 Zusammenfassung
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie NG144 befasst sich mit dem Einsatz von medizinischen Cannabisprodukten bei verschiedenen schwerwiegenden Erkrankungen. Zu den behandelten Präparaten gehören zugelassene Medikamente wie Nabilon und THC:CBD-Spray sowie reine Cannabidiol-Produkte (CBD) und synthetische Cannabinoide.
Der Einsatz dieser Substanzen wird häufig bei Personen diskutiert, die auf konventionelle Therapien nicht ausreichend ansprechen. Die Evidenz wird für spezifische Indikationen wie therapieresistente Übelkeit, chronische Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose und schwere Epilepsieformen bewertet.
Es wird betont, dass die Verordnung strengen Kriterien unterliegt und das Nutzen-Risiko-Verhältnis individuell abgewogen werden muss. Insbesondere die Abgrenzung zu frei verkäuflichen oder illegalen Cannabisprodukten spielt in der klinischen Praxis eine wichtige Rolle.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert spezifische Empfehlungen für verschiedene Indikationsgebiete.
Übelkeit und Erbrechen
Es wird empfohlen, Nabilon als Zusatztherapie für Erwachsene mit chemotherapieinduzierter Übelkeit und Erbrechen zu erwägen. Dies gilt für Fälle, in denen optimierte konventionelle Antiemetika keine ausreichende Wirkung zeigen.
Dabei wird auf die Beachtung möglicher Wechselwirkungen mit zentral dämpfenden Medikamenten und anderen zentral wirksamen Substanzen hingewiesen.
Chronische Schmerzen
Es wird explizit vom Einsatz folgender Substanzen zur Behandlung chronischer Schmerzen bei Erwachsenen abgeraten:
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Nabilon und Dronabinol
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THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol)
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Kombinationen aus CBD und THC
Zudem wird empfohlen, CBD bei chronischen Schmerzen nur im Rahmen klinischer Studien anzubieten. Eine Fortsetzung der Therapie ist jedoch möglich, wenn die Behandlung bereits vor Veröffentlichung der Empfehlungen begonnen wurde und klinisch angemessen erscheint.
Spastik bei Multipler Sklerose
Es wird ein vierwöchiger Therapieversuch mit einem THC:CBD-Spray bei Erwachsenen mit mittelschwerer bis schwerer Spastik empfohlen. Voraussetzung ist, dass andere pharmakologische Behandlungen nicht wirksam waren.
Die Einleitung der Therapie sollte durch einen Spezialisten für MS-bedingte Spastik erfolgen.
Schwere therapieresistente Epilepsie
Cannabidiol wird als Zusatztherapie bei bestimmten Epilepsieformen ab einem Alter von 2 Jahren empfohlen, wenn mindestens zwei Antiepileptika nicht ausreichend wirken. Dies betrifft den Tuberöse-Sklerose-Komplex sowie das Lennox-Gastaut-Syndrom und das Dravet-Syndrom (jeweils in Kombination mit Clobazam).
Verordnung und Shared Care
Die Erstverordnung von nicht routinemäßig zugelassenen Cannabisprodukten muss durch einen Facharzt erfolgen, der im Spezialregister eingetragen ist. Bei Kindern und Jugendlichen wird ein tertiärer pädiatrischer Spezialist für die jeweilige Erkrankung gefordert.
Folgeverordnungen können im Rahmen einer "Shared Care"-Vereinbarung von anderen Ärzten übernommen werden, sofern der Zustand stabil ist. Die Überwachung der Wirksamkeit und Sicherheit sowie Dosisanpassungen sollten weiterhin durch den initiierenden Spezialisten erfolgen.
Dosierung
Für die Fortsetzung einer Cannabis-Therapie definiert die Leitlinie spezifische klinische Grenzwerte für das Ansprechen:
| Indikation | Präparat | Kontrollintervall | Kriterium für Therapieabbruch |
|---|---|---|---|
| Spastik bei Multipler Sklerose | THC:CBD-Spray | Nach 4 Wochen | < 20 % Besserung der Symptome (auf 0-10 Skala) |
| Tuberöse-Sklerose-Komplex | Cannabidiol | Alle 6 Monate | < 30 % Reduktion der Anfallsfrequenz |
| Lennox-Gastaut-Syndrom | Cannabidiol (+ Clobazam) | Alle 6 Monate | < 30 % Reduktion der Drop-Seizures |
| Dravet-Syndrom | Cannabidiol (+ Clobazam) | Alle 6 Monate | < 30 % Reduktion der konvulsiven Anfälle |
Kontraindikationen
Die Stillzeit stellt eine Kontraindikation für THC:CBD-Spray (Sativex) und Nabilon dar.
Es wird auf begrenzte Daten zur Sicherheit von medizinischem Cannabis während der Schwangerschaft hingewiesen. Besondere Vorsicht ist bei Leber- oder Niereninsuffizienz sowie kardiovaskulären Erkrankungen geboten.
Bei Kindern und Jugendlichen wird vor potenziellen negativen Auswirkungen auf die psychologische, emotionale und kognitive Entwicklung sowie auf die Gehirnentwicklung gewarnt.
💡Praxis-Tipp
Es wird dringend empfohlen, Personen bei der Verordnung von medizinischem Cannabis darauf hinzuweisen, jeglichen Konsum von nicht verschriebenen Cannabisprodukten (einschließlich frei verkäuflicher oder illegaler Produkte) sofort einzustellen.
Häufig gestellte Fragen
Die Erstverordnung muss durch einen Facharzt erfolgen, der im Spezialregister eingetragen ist und ein besonderes Interesse an der zu behandelnden Erkrankung hat. Bei Kindern ist ein tertiärer pädiatrischer Spezialist erforderlich.
Es wird explizit davon abgeraten, THC, Nabilon oder Dronabinol bei chronischen Schmerzen einzusetzen. CBD sollte bei dieser Indikation nur im Rahmen klinischer Studien angeboten werden.
Ein vierwöchiger Therapieversuch wird bei mittelschwerer bis schwerer Spastik empfohlen, wenn andere pharmakologische Behandlungen versagt haben. Die Therapie wird nur fortgesetzt, wenn sich die Symptome um mindestens 20 Prozent bessern.
Ja, Folgeverordnungen können im Rahmen einer "Shared Care"-Vereinbarung von anderen Ärzten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass der Zustand stabil ist und der Arzt sich bei der Verordnung sicher fühlt.
Cannabidiol wird als Zusatztherapie ab 2 Jahren beim Tuberöse-Sklerose-Komplex, beim Lennox-Gastaut-Syndrom und beim Dravet-Syndrom empfohlen. Voraussetzung ist, dass zuvor mindestens zwei Antiepileptika nicht ausreichend gewirkt haben.
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Quelle: NG144: Motor neurone disease: assessment and management (NICE, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.