STIKO-Empfehlung: Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose)
Hintergrund
Herpes Zoster (Gürtelrose) und die daraus resultierende postherpetische Neuralgie stellen relevante Erkrankungen dar, denen durch eine gezielte Immunisierung vorgebeugt werden kann. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hat im Jahr 2024 aktualisierte Empfehlungen zur Impfung gegen Herpes Zoster veröffentlicht. Laut STIKO-Leitlinie wird zur Prävention der Erkrankung ausschließlich der Einsatz eines Totimpfstoffes empfohlen.
Empfehlungen
Die aktuelle STIKO-Empfehlung definiert klare Zielgruppen für die Immunisierung gegen Herpes Zoster. Gemäß der Leitlinie wird die Standardimpfung für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren empfohlen.
Zusätzlich sieht die STIKO eine Indikationsimpfung für Personen ab 50 Jahren vor, sofern bestimmte Risikofaktoren vorliegen. Zu diesen von der Leitlinie definierten Grunderkrankungen zählen: • Immunsuppression • Diabetes mellitus • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) • Rheumatoide Arthritis • Chronische Nierenerkrankungen
Nach aktueller Leitlinienempfehlung wird der Lebendimpfstoff (Zostavax) nicht mehr empfohlen. Die STIKO spricht sich stattdessen explizit für die Verwendung des Totimpfstoffs (Shingrix) aus. Bezüglich einer Auffrischimpfung gibt die STIKO an, dass diese derzeit nicht empfohlen wird.
Dosierung
Das von der STIKO empfohlene Impfschema für den Totimpfstoff umfasst zwei Dosen. Laut Leitlinie ist dabei ein definiertes Intervall einzuhalten.
| Impfstoff | Art | Schema | Abstand |
|---|---|---|---|
| Shingrix | Totimpfstoff | 2 Dosen | 2 bis 6 Monate |
Hinweis: Die Leitlinie weist darauf hin, dass nach der Verabreichung häufig lokale Reaktionen sowie grippeähnliche Symptome auftreten können.
Kontraindikationen
Die STIKO-Leitlinie benennt spezifische Situationen, in denen die Impfung nicht durchgeführt werden sollte. Als Kontraindikationen werden laut RKI aufgeführt: • Ein akuter Herpes-Zoster-Schub • Schwere allergische Reaktionen auf Bestandteile des Impfstoffs
💡Praxis-Tipp
Laut STIKO-Empfehlung ist die Impfung auch nach einem bereits durchgemachten Herpes Zoster indiziert; die Leitlinie rät zur Immunisierung, sobald die Erkrankung vollständig abgeheilt ist. Zudem wird betont, dass der Totimpfstoff auch bei immunsupprimierten Personen sicher angewendet werden kann, da es sich nicht um einen Lebendimpfstoff handelt.
Häufig gestellte Fragen
Gemäß der STIKO-Leitlinie wird die Standardimpfung für alle Personen ab 60 Jahren empfohlen.
Die STIKO empfiehlt die Impfung ab 50 Jahren bei Vorliegen von Risikofaktoren wie Immunsuppression, Diabetes, COPD, rheumatoider Arthritis oder chronischen Nierenerkrankungen.
Laut RKI wird ausschließlich der Totimpfstoff (Shingrix) empfohlen; der Lebendimpfstoff (Zostavax) wird nicht mehr empfohlen.
Nach aktueller STIKO-Empfehlung (Stand 2024) ist derzeit keine Auffrischimpfung vorgesehen.
Ja, die Leitlinie gibt an, dass die Impfung mit dem Totimpfstoff bei Immunsupprimierten möglich ist, da kein Lebendimpfstoff verwendet wird.
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Quelle: STIKO: Herpes Zoster (Gürtelrose) (RKI/STIKO, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.