S3-Leitlinie: Invasive Beatmung bei Ateminsuffizienz

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AWMF|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die S3-Leitlinie der AWMF (Stand 2025) behandelt den Einsatz der invasiven maschinellen Beatmung und extrakorporaler Verfahren bei Patientinnen und Patienten mit akuter respiratorischer Insuffizienz. Laut Leitlinie ist die invasive Beatmung eine essenzielle, potenziell lebensrettende Therapie, die jedoch Risiken wie beatmungsinduzierte Lungenschäden oder beatmungsassoziierte Pneumonien birgt. Die Leitlinie betont die Wichtigkeit evidenzbasierter Beatmungsstrategien, um den Nutzen zu maximieren und Schäden zu minimieren. Für die Definition des Acute Respiratory Distress Syndrome (ARDS) legt die Leitliniengruppe die etablierte Berlin-Definition zugrunde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass neben der invasiven Beatmung auch nicht-invasive Verfahren wie die nicht-invasive Beatmung (NIV) und die High-Flow-Sauerstofftherapie (HFNO) wichtige Behandlungsoptionen darstellen.

Empfehlungen

Die AWMF S3-Leitlinie formuliert spezifische Empfehlungen zur Wahl des Beatmungsverfahrens in Abhängigkeit vom Schweregrad der Gasaustauschstörung:

  • Schwere akute hypoxämische respiratorische Insuffizienz (PaO2/FiO2 < 100 mmHg): Es wird vorgeschlagen, diese Patientengruppe primär invasiv zu beatmen (schwache Empfehlung). Laut Leitlinie ermöglicht dies unter anderem die Applikation der bei schwerer Oxygenierungsstörung empfohlenen höheren PEEP-Werte.
  • Milde bis moderate akute hypoxämische respiratorische Insuffizienz (PaO2/FiO2 100-300 mmHg): Gemäß Leitlinie wird hier primär die Anwendung einer nicht-invasiven Atmungsunterstützung (NIV, CPAP oder HFNO) vorgeschlagen (schwache Empfehlung). Für immunsupprimierte Personen gilt diese Empfehlung laut Leitliniengruppe jedoch nicht, da hierzu keine eindeutige Empfehlung abgeleitet werden konnte.

Kardiogenes Lungenödem

Die Leitlinie empfiehlt bei akuter hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz aufgrund eines kardiogenen Lungenödems einen Therapieversuch mit CPAP. Bei zusätzlicher Hyperkapnie wird primär NIV empfohlen (starke Empfehlung).

Postoperative respiratorische Insuffizienz

Nach chirurgischen Eingriffen (Herz-, Thorax-, Abdominalchirurgie) wird bei fehlenden Kontraindikationen ein Therapieversuch mit NIV empfohlen (starke Empfehlung).

Kinder

Bei Kindern mit akuter hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz, die sich unter konventioneller Sauerstofftherapie verschlechtern, schlägt die Leitlinie einen zeitlich begrenzten Versuch mit NIV vor, sofern keine eindeutigen Indikationen für eine Intubation bestehen (schwache Empfehlung).

Kontraindikationen

Gemäß der Leitlinie bestehen folgende absolute Kontraindikationen für eine nicht-invasive Beatmung (NIV):

  • Fehlende Spontanatmung oder Schnappatmung
  • Fixierte oder funktionelle Verlegung der Atemwege
  • Gastrointestinale Blutung oder Ileus
  • Nicht-hyperkapnisch bedingtes Koma

Zudem weist die Leitlinie darauf hin, dass bei Aspirationsgefahr eine invasive Beatmung zu verwenden ist, da die NIV keine Sicherung des Atemweges bietet.

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💡Praxis-Tipp

Laut Leitlinie ist bei der Anwendung von nicht-invasiven Atmungsunterstützungsverfahren (NIV/HFNO) auf Zeichen eines drohenden Versagens (wie steigende Atemfrequenz, abnehmende Tidalvolumina, Tachykardie oder Schwitzen) zu achten. Es wird betont, dass diese Zeichen vom gesamten Behandlungsteam erkannt und bei Dienstübergaben regelmäßig dokumentiert und kommuniziert werden sollten, um eine unangemessen prolongierte Phase vor einer notwendigen Intubation zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Die AWMF S3-Leitlinie schlägt vor, Patientinnen und Patienten mit einer schweren akuten hypoxämischen respiratorischen Insuffizienz (PaO2/FiO2 < 100 mmHg) primär invasiv zu beatmen.

Gemäß der Leitlinie wird bei einem kardiogenen Lungenödem mit akuter hypoxämischer respiratorischer Insuffizienz ein Therapieversuch mit CPAP empfohlen. Liegt zusätzlich eine Hyperkapnie vor, wird primär zu NIV geraten.

Laut Leitlinie gelten unter anderem fehlende Spontanatmung, Schnappatmung, fixierte oder funktionelle Atemwegsverlegungen, gastrointestinale Blutungen, Ileus sowie ein nicht-hyperkapnisch bedingtes Koma als absolute Kontraindikationen für eine NIV.

Die Leitlinie schlägt vor, bei Kindern, die sich unter konventioneller Sauerstofftherapie verschlechtern, einen zeitlich begrenzten Versuch mit NIV durchzuführen, sofern keine eindeutigen Indikationen für eine Intubation vorliegen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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