Angiologie: DGIM Klug entscheiden

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGIM|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Initiative "Klug entscheiden" der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) formuliert evidenzbasierte Empfehlungen zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen in der Angiologie.

Ziel ist es, Über- und Unterversorgung im klinischen Alltag zu vermeiden. Dabei werden sowohl positive Empfehlungen für sinnvolle Maßnahmen als auch negative Empfehlungen gegen obsolete oder unnötige Prozeduren ausgesprochen.

Der Fokus liegt auf der rationalen Diagnostik und Therapie häufiger angiologischer Krankheitsbilder. Dazu zählen insbesondere die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), venöse Thromboembolien (VTE) sowie das Bauchaortenaneurysma.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für den angiologischen Alltag:

Venöse Thromboembolien (VTE)

Bei Verdacht auf eine tiefe Beinvenenthrombose im ambulanten Bereich wird vor weiteren Maßnahmen eine Einschätzung der klinischen Wahrscheinlichkeit (z. B. mittels Wells-Score) empfohlen. Bei niedriger Wahrscheinlichkeit und unauffälligen D-Dimeren kann eine Thrombose sicher ausgeschlossen werden.

Bezüglich der Therapie und Diagnostik von VTE rät die Leitlinie:

  • Keine Immobilisation: Patienten mit Venenthrombose sollen unter Antikoagulation nicht immobilisiert werden, da eine symptomadaptierte Mobilisierung die venöse Entstauung fördert.

  • Kein routinemäßiges Thrombophilie-Screening: Eine Testung wird nur empfohlen, wenn sich daraus therapeutische Konsequenzen für Dauer oder Art der Antikoagulation ableiten lassen.

  • Regelmäßige Reevaluation: Die Dauer einer medikamentösen Sekundärprophylaxe soll jährlich bezüglich des Rezidiv- und Blutungsrisikos neu abgewogen werden.

Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK)

Zur Primärdiagnostik der pAVK soll kein CT oder MRT durchgeführt werden. Die farbkodierte Duplex-Sonographie (FKDS) gilt als Methode der ersten Wahl.

Für die Therapie der pAVK werden folgende Grundsätze betont:

  • Stadium II: Es wird ein strukturiertes Gehtraining (3-6 Monate, 3x wöchentlich) als wichtigste nichtmedikamentöse Therapie empfohlen.

  • Asymptomatische pAVK: Eine prophylaktische invasive Revaskularisation soll nicht erfolgen. Die Basistherapie besteht aus Risikofaktorenmanagement.

  • Antikoagulation: Bei bestehender Indikation zur oralen Antikoagulation soll bei pAVK keine zusätzliche Thrombozytenaggregationshemmung erfolgen (Ausnahme: nach Stent-/Prothesenimplantation).

Die Leitlinie warnt zudem vor der maskierten pAVK: Bei Patienten mit Komorbiditäten (z. B. Belastungsdyspnoe, Arthrose) kann der typische Ischämieschmerz fehlen. Diese Risikopatienten sollen aktiv auf Wunden und Ruheschmerzen untersucht werden.

Bauchaortenaneurysma (AAA)

Es wird ein Ultraschall-Screening auf ein Bauchaortenaneurysma für Männer ab 65 Jahren sowie für Frauen ab 65 Jahren mit Raucheranamnese empfohlen. Auch erstgradig Verwandte von AAA-Patienten ab 50 Jahren sowie Personen mit Bindegewebserkrankungen sollen gescreent werden.

Bei Diagnose eines Bauchaortenaneurysmas empfiehlt die Leitlinie folgende sonographische Kontrollintervalle:

Aneurysma-DurchmesserKontrollintervall
3,0 - 4,0 cmAlle 2 Jahre
4,0 - 5,0 cmJährlich
5,0 - 5,5 cmHalbjährlich

Weitere Gefäßerkrankungen

Vor einer komplexen Wundtherapie chronischer Bein-Ulcera wird zwingend eine vaskuläre Diagnostik (arterieller und venöser Status) empfohlen, da 80 % der Wunden vaskuläre Ursachen haben.

Zudem formuliert die Leitlinie folgende Empfehlungen:

  • Carotisstenose: Die Bestimmung des Stenosegrades soll primär mittels farbkodierter Duplex-Sonographie erfolgen.

  • Nierenarterienstenose: Eine unkomplizierte Stenose bei gut einstellbarem Blutdruck und stabiler Nierenfunktion soll nicht dilatiert werden.

  • Varikosis: Eine asymptomatische Varikosis bedarf nicht zwingend einer invasiven Behandlung; konservative Maßnahmen sind in jedem Stadium sinnvoll.

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💡Praxis-Tipp

Laut Leitlinie stellt die Immobilisation bei einer tiefen Beinvenenthrombose unter regelrechter Antikoagulation kein begründbares Therapieprinzip mehr dar. Es wird betont, dass Bettruhe das Lungenembolie-Risiko nicht senkt, sondern sich negativ auf die Beschwerden auswirkt. Eine symptomadaptierte Mobilisierung wird stattdessen zur venösen Entstauung und Schmerzlinderung empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie rät von einem routinemäßigen Screening ab. Es wird nur dann als sinnvoll erachtet, wenn sich aus dem Ergebnis konkrete therapeutische Konsequenzen für die Dauer, Intensität oder Art der Antikoagulation ableiten lassen.

Gemäß den Empfehlungen ist die farbkodierte Duplex-Sonographie (FKDS) das primäre Diagnostikum. Auf CT- oder MRT-Angiographien sollte in der Primärdiagnostik verzichtet werden.

Nein, laut Leitlinie ist bei bestehender Indikation zur langfristigen oralen Antikoagulation keine zusätzliche Thrombozytenaggregationshemmung erforderlich. Ausnahmen bestehen lediglich in bestimmten Intervallen nach der Implantation von Stents oder Gefäßprothesen.

Es wird ein Ultraschall-Screening für Männer ab 65 Jahren sowie für Frauen ab 65 Jahren mit Raucheranamnese empfohlen. Auch erstgradig Verwandte von AAA-Patienten ab 50 Jahren sollten sonographisch untersucht werden.

Die Leitlinie empfiehlt zur Bestimmung des Stenosegrades primär die farbkodierte Duplex-Sonographie. Schnittbildverfahren wie CT oder MRT kommen nur ergänzend zum Einsatz, wenn eine Intervention geplant ist.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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